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Neues Erbrecht Schweiz 2023 – Wo besteht in der Nachlassplanung Handlungsbedarf?

Den vollständigen Artikel finden Sie auf anwalt.de, hier eine

Zusammenfassung neues Erbrecht ab 1.1.2023:

  • Gesetzliche Erbteile bleiben unveränd.
  • Pflichtteile werden reduziert, Erblasser hat mehr Handlungsspielraum.
  • Konkubinat hat kein Erbrecht oder Pflichtteilsschutz.
  • Nach Scheidung keine erbrechtlichen Ansprüche zwischen Geschiedenen.
  • Überlebender Ehegatte/Partner kann gem. Ehevertrag/Partnerschaftvertrag und Verf. von Todes wegen bereits beim Scheidungsverfahren nicht mehr begünstigt sein.
  • Überlebender Ehegatte hat ohne Verf. von Todes wegen gesetzliche Erbfolge.
  • Bestehende Testamente/Erbverträge sollten überprüft werden (Pflichtteile, Verteilung, Scheidung).
  • Schenkungsverbot für meisten Erbverträge (ausser Gelegenheitsgeschenke). Vorbehalte für Zuwendungen sollten neu vereinbart werden (betragsmäßig oder Empfängerkreis).

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Christian Keßler

(Diese Informationen erfolgen nicht im Rahmen eines konkreten Vertragsverhältnisses. Der Verfasser übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 01. Februar 2023

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