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Prüfung von Korruptionsermittlungen gegen Bundesfinanzminister Christian Lindner - wieso eine strafrechtliche Verantwortung unwahrscheinlich ist

Die Berliner Staatsanwaltschaft erwägt, ein Ermittlungsverfahren gegen den FDP-Politiker und Bundesfinanzminister Christian Lindner einzuleiten, welches sich auf Vorwürfe der Korruption bezieht. Nach Berichten verschiedener Medien prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein Anfangsverdacht der Vorteilsannahme gemäß § 331 Strafgesetzbuch (StGB) vorliegt. Dazu müssen nach § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die eine solche Straftat nach kriminalpolizeilicher Erfahrung möglich erscheinen lassen. Sollte die Staatsanwaltschaft einen solchen Anfangsverdacht feststellen, müsste sie nicht, wie von ihr angegeben, die Immunität des Abgeordneten aufheben, um förmlich zu ermitteln. Denn die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist durch die allgemeine immunitätsrechtliche Ermächtigung des Bundestages möglich, die lediglich eine Mitteilung an den Bundestagspräsidenten und an den Abgeordneten selbst vor Beginn des Verfahrens erfordert. Lediglich Maßnahmen, die über die Einleitung eines Verfahrens hinausgehen, wie Durchsuchungen, Festnahmen oder Anklageerhebungen, bedürfen einer weiteren Einzelermächtigung.

Der Grund für die Kontroverse ist, dass Lindner im Januar 2021 eine Immobilie in Berlin für 1,65 Millionen Euro gekauft hat, die anschließend renoviert wurde und die er mit einer Hypothek von 2,35 Millionen Euro zugunsten der BBBank belastet hat. Im Mai 2022 soll er der Bank auf deren Wunsch hin ein vorab aufgenommenes Video-Grußwort geschickt haben, in dem er insbesondere die Digitalisierungsstrategie der Bank gelobt und gesagt hat, die Bank sei ihm "von Grund auf sympathisch". Im Juni 2022 soll er seine Immobilie mit einer weiteren Hypothek von 450.000 Euro zugunsten der Bank belastet haben.

Die Berliner Staatsanwaltschaft erwägt ein Ermittlungsverfahren gegen den FDP-Politiker und Bundesfinanzminister Christian Lindner wegen Korruptionsvorwürfen. Es wird untersucht, ob ein Anfangsverdaht der Vorteilsannahme gemäß § 331 Strafgesetzbuch (StGB) besteht. Ein entscheidender Aspekt dafür, ob Lindner strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, ist die Art seiner Beziehung zur Bank vor seiner Ernennung zum Bundesfinanzminister im Dezember 2021.

In den Jahren 2017 bis 2019 hat Lindner mindestens sieben bezahlte Vorträge bei der Bank an "exklusiven Abenden" gehalten und im September 2018 veröffentlichte die Bank ein knapp dreiminütiges Video mit dem Titel "Ich liebe meine Freiheit" auf ihrer Website, in dem Lindner Fragen zu klassischen liberalen Themen beantwortet.

Fraglich ist jedoch, ob der Vorteil, den Lindner erhielt, "für die Ausübung des Amtes" gewährt wurde. Nach § 331 StGB begeht ein Amtsträger eine Straftat der Vorteilsannahme, wenn er für die Ausübung des Amtes einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Es muss also geklärt werden, ob ein Zusammenhang zwischen dem Videogruß und der Finanzierung des Grundstücks besteht und ob eine "rechtswidrige Vereinbarung" vorliegt. Eine weitere Frage ist, ob Lindner das Grußwort im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit als Bundesfinanzminister übermittelt hat oder in seiner Rolle als Bundesvorsitzender der FDP oder Bundestagsabgeordneter.

Die strafrechtliche Bewertung von Lindners Beziehung zur Bank hängt davon ab, ob es eine "Unrechtsvereinbarung" zwischen ihm und der Bank gab, d.h. ob eine absichtliche oder stillschweigende Vereinbarung bestand, dass der Video-Gruß und die spätere Gewährung des Darlehens in Höhe von 450.000 Euro miteinander in Zusammenhang stehen sollten. Lindners Pressesprecher bestreitet jeden persönlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Grußwort und der Immobilienfinanzierung und betont, dass es unüblich wäre, bei der Finanzierung des weiteren Baufortschritts einer Immobilie das Finanzinstitut zu wechseln.

Es ist wenig wahrscheinlich, dass die Gewährung der zweiten Darlehenstranche im Juni 2021 in Zusammenhang mit dem Grußwort im Mai 2022 steht, insbesondere da die Bank Lindner bereits im Januar 2021, also vor seiner Ernennung zum Bundesfinanzminister, ein Darlehen in Höhe von 2,35 Millionen Euro gewährt hatte, das mehr als fünfmal höher ist als der Betrag der Ergänzungsfinanzierung. Darüber hinaus scheint Lindner, laut öffentlich bekannten Informationen, nicht abgeneigt, auch nach einem möglichen Ende seiner politischen Karriere hohe Verdienstmöglichkeiten wahrzunehmen, was die Bank bei ihrer Risikoabschätzung berücksichtigen sollte.

Insgesamt scheint es daher unwahrscheinlich, dass es eine strafrechtlich relevante "Unrechtsvereinbarung" zwischen Lindner und der Bank gab.

 

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Christian Keßler

 

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Veröffentlichung

Di, 10. Januar 2023

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