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Getrenntlebende Eltern und Umgang mit ihrem Kind gem. § 1684 BGB in Zeiten des Corona-Virus

Nach § 1684 Abs. 1 BGB hat das Kind Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

 

In der Praxis ist es dabei regelmäßig so, dass die getrenntlebendenden Eltern die Umgangskontakte desjenigen Elternteils, bei dem das Kind nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, im Rahmen einer Elternvereinbarung (ggf. unter Zuhilfenahme des Jugendamtes) regeln oder bspw. einen gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich geschlossen haben.

 

Gerade die derzeitige Corona-Pandemie kann es erforderlich machen, dass die Eltern sich über eine zeitweise Abänderung der bisherigen Umgangsregelung absprechen und gemeinsam interimsmäßige Lösungen für Zeit, Dauer und Häufigkeit sowie Art und Weise des Umgangs finden. Dabei sollten die Eltern diejenige Entscheidung treffen, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht. In diesem Zusammenhang sei auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „Umgang“ im Sinne des Gesetzes nicht nur den persönlichen Umgang (und damit jenen Umgang, der in Zeiten des Corona-Virus mit seiner nicht unerheblichen Inkubationszeit besonders risikoreich sein kann) erfasst, sondern u.a. auch andere Umgangsformen, wie den telefonischen Kontakt und ähnliche Kontaktformen (wie z.B. Skype, FaceTime, etc.). Seien Sie hier kreativ, sprechen Sie sich mit dem anderen Elternteil ab und versuchen Sie so sich als Eltern und Ihr Kind möglichst gut zu schützen.

 

Sollte eine der derzeitigen besonderen Situation angepasste einvernehmliche Entscheidung der Eltern über die einstweilige Regelung des Umgangs während der gegenwärtigen Pandemie nicht möglich sein, kann gegebenenfalls zum Wohle des Kindes ein gerichtliches Tätigwerden erforderlich werden.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Ihre Anwaltskanzlei Linke & Baumgartner in WT-Tiengen

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 22. Mai 2020

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