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Widerruf von Coaching- und Mentoring-Verträgen

Seit Beginn der Corona-Pandemie gibt es Online immer mehr Dienstleistungsangebote. Insbesondere verbreiten sich über Instagram und Co. diverse Coachings/Mentorings in vielen verschiedenen Bereichen. Dazu zählen die Persönlichkeitsentwicklung, aber auch Aktien-Coachings. Viele Kunden sind mit den angebotenen Leistungen unzufrieden, da oftmals die Mentorings/Coachings nicht halten, was sie versprechen. Die Coachings kosten häufig mehrere tausend Euro. Wenn die Kunden versuchen sich vom Vertrag zu lösen, wird dies abgeblockt. Die Anbieter versuchen mit diversen Möglichkeiten, die Rechte der Verbraucher auszuschließen, was oftmals jedoch nicht rechtswirksam ist.

 

Im weiteren werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie Coaching- oder Mentoring-Verträge widerrufen können und wie die Anbieter versuchen, das Widerrufsrecht auszuschließen.

1. Verbraucher als Unternehmer

In den AGB der Anbieter steht meist geschrieben, dass die Verträge ausschließlich mit Unternehmern abgeschlossen werden und Verbraucher von dem Abschluss des Vertrages ausgeschlossen werden. Dies wird deshalb gemacht, da grundsätzlich lediglich Verbrauchern ein Widerrufsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zusteht. Fraglich ist jedoch, ob dies zulässig ist.

 

Unternehmer ist nach § 14 BGB, wer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelte. Bei der Unternehmereigenschaft handelt es sich deshalb um etwas Tatsächliches, ist also auch für jedes Rechtsgeschäft gesondert zu prüfen. Die Unternehmereigenschaft kann deshalb grundsätzlich nicht durch eine Klausel in den AGB der Anbieter entstehen. Eine solche Klausel ist für den Verbraucher grundsätzlich überraschend und daher unwirksam, § 305c Abs. 1 BGB.

 

Sie müssen sich deshalb fragen, ob Sie beim Abschluss des Coaching, bzw. Mentoring-Vertrages gewerblich oder selbständig gehandelt haben. Meistens ist dies nicht der Fall, da erst durch das Coaching entsprechend eine Selbständigkeit aufgebaut werden soll. Das Coaching/Mentoring dient also eher zur Vorbereitung einer unternehmerischen Tätigkeit. Den Coaching-/Mentoring-Vertrag selbst schließen Sie aber als Verbraucher ab, weil das Coaching/Mentoring nicht zur regelmäßigen Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes dient.

2. Ausschluss des Widerrufsrechts durch den Anbieter

Häufig wird bei Abschluss des Coaching-/Mentoring-Vertrages verlangt, dass auf ein Widerrufsrecht verzichtet wird; dies ist grundsätzlich nach § 356 ABS. 5 BGB möglich. Zumeist wird dies über eine Checkbox im Bestellvorgang vom Anbieter gemacht. Der Verzicht ist oftmals jedoch unwirksam.

Digitales Produkt im Sinne des § 356 BGB

Die Wirksamkeit des Verzichts ist bereits deshalb problematisch, da das Coaching/Mentoring üblicherweise kein digitales Produkt/ digitaler Inhalt nach § 356 ABS. 5 BGB ist.

 

Digitale Inhalte (§ 327 Abs. 2 BGB) sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden. Digitale Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die dem Verbraucher

 

  •     1. die Erstellung, die Verarbeitung oder die Speicherung von Daten in digitaler Form oder den Zugang zu solchen Daten ermöglichen, oder
  •     2. die gemeinsame Nutzung der vom Verbraucher oder von anderen Nutzern der entsprechenden Dienstleistung in digitaler Form hochgeladenen oder erstellten Daten oder sonstige Interaktionen mit diesen Daten ermöglichen.

 

Im Mentoring/Coaching sollen dem Kunden durch den Anbieter Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden. Bei den meist zur Verfügung gestellten Videos handelt es sich zwar um digitale Inhalte. Bei dem Mentoring/Coaching selbst handelt es sich deshalb jedoch nicht um ein digitales Produkt, sondern nur um ein Hilfsmittel, um die Dienstleistung (Vermittlung der Fähigkeiten und Kenntnisse) zu erfüllen.

Widerrufsbelehrung und Widerrufsfrist

Um einen wirksamen Verzicht auf das Widerrufsrecht abgeben zu können ist es vorher erforderlich, dass der Anbieter den Kunden ordnungsgemäß über das bestehende Widerrufsrecht belehrt hat. Auf den meisten Bestellseiten der Coaching-/Mentoring-Anbieter ist dies nicht ordnungsgemäß erfolgt. Wenn beispielsweise erst die AGB abgerufen werden müssen, um die Klausel im Kleingedruckten zu finden, ist dies grundsätzlich unwirksam (Bsp. LG Berlin, Urteil vom 20.10.2015 – 103 O 80/15). Oftmals sind in den AGB auch mehrere Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte zu sehen. Der Kunde kann deshalb meist schon gar nicht erkennen, welche Widerrufsbelehrung für sein Produkt gilt.

 

Vor dem Widerrufsverzicht muss dem Kunden auch eine Bestätigung nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt werden, § 356 Abs. 5 Nr. 2 c) BGB, welche eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthalten muss. Dies wird oftmals nicht getan.

 

Da der Widerrufsverzicht deshalb oftmals unwirksam ist, kann der Vertrag weiterhin widerrufen werden. Grundsätzlich beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab Vertragsschluss. Ist eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht durch den Unternehmer jedoch nicht ordnungsgemäß erfolgt, wird die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängert, § 356 Abs. 3 BGB.

 

Deshalb sind Mentoring-/Coaching-Verträge oftmals auch nach der grundsätzlichen 14-tätigen-Widerrufsfrist widerrufbar.

Fazit

Im Ergebnis haben viele Personen, die einen Coaching-/Mentoring-Vertrag abgeschlossen haben ein Widerrufsrecht. Der Widerruf kann teilweise sogar noch ein Jahr nach Vertragsschluss erklärt werden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Erstberatung über das Widerrufsrecht haben möchten. Wir überprüfen Ihre Ansprüche und Erfolgsaussichten, widerrufen gegebenenfalls den Vertrag für Sie und fordern den Anbieter zur Rückzahlung der von Ihnen geleisteten Zahlungen auf.

Wollen Sie Ihren Coaching-/Mentoring-Vertrag selbst widerrufen?

Dann finden Sie im Folgenden ein Muster-Widerrufsformular der Verbraucherzentrale, welches Sie dem Anbieter des Coachings/Mentorings per E-Mail oder per Post (zu Beweiszwecken am Besten per Einwurf-Einschreiben) übersenden können:


musterbrief_widerruf-gekaufte-ware-oder-bestellte-dienstleistung.pdf

 

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

 

Christian Keßler

 

(Diese Informationen erfolgen nicht im Rahmen eines konkreten Vertragsverhältnisses. Der Verfasser übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.)

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Veröffentlichung

So, 10. Juli 2022

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