Neues Erbrecht Schweiz 2023 – Wo besteht in der Nachlassplanung Handlungsbedarf?
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Zusammenfassung neues Erbrecht ab 1.1.2023:
- Gesetzliche Erbteile bleiben unveränd.
- Pflichtteile werden reduziert, Erblasser hat mehr Handlungsspielraum.
- Konkubinat hat kein Erbrecht oder Pflichtteilsschutz.
- Nach Scheidung keine erbrechtlichen Ansprüche zwischen Geschiedenen.
- Überlebender Ehegatte/Partner kann gem. Ehevertrag/Partnerschaftvertrag und Verf. von Todes wegen bereits beim Scheidungsverfahren nicht mehr begünstigt sein.
- Überlebender Ehegatte hat ohne Verf. von Todes wegen gesetzliche Erbfolge.
- Bestehende Testamente/Erbverträge sollten überprüft werden (Pflichtteile, Verteilung, Scheidung).
- Schenkungsverbot für meisten Erbverträge (ausser Gelegenheitsgeschenke). Vorbehalte für Zuwendungen sollten neu vereinbart werden (betragsmäßig oder Empfängerkreis).
Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
Christian Keßler
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