Aktuelle Rechtsprechung: Grundbuchberichtigungsantrag nach Erbfall
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 22.12.2023 (19 W 95/22) klargestellt, dass ein Grundbuchberichtigungsantrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt werden muss, um Kosten zu vermeiden. Dies betrifft nicht nur das Eigentum an einer Immobilie, sondern auch die Pflichten der Erben. Doch was bedeutet das konkret und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
1. Wann muss ein Grundbuchberichtigungsantrag gestellt werden?
Nach einem Erbfall müssen Erben sicherstellen, dass sie als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Dies erfolgt durch einen Grundbuchberichtigungsantrag, der innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt werden muss, um Gebühren zu vermeiden.
2. Was passiert, wenn die Frist für den Antrag verpasst wird?
Wenn der Grundbuchberichtigungsantrag nicht innerhalb der zwei Jahre gestellt wird, entstehen Gebühren, auch wenn die Verzögerung unverschuldet erfolgt. Es ist daher ratsam, die Frist im Auge zu behalten und rechtzeitig zu handeln.
3. Wie wird die Gebührenbefreiung bei rechtzeitiger Antragstellung gewährt?
Eine Gebührenbefreiung tritt nur ein, wenn der Antrag innerhalb der Zweijahresfrist gestellt wird. Selbst wenn die Erbfolge erst später geklärt wird, verlängert sich die Frist nicht. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um von der Gebührenbefreiung zu profitieren.
Beispiele zur Anwendung der Gesetze:
Fallbeispiel 1: Ein Mann erbt ein Hausgrundstück und erhält die Aufforderung vom Grundbuchamt, die Berichtigung vorzunehmen. Aufgrund von Verzögerungen bei der Erbscheinerteilung stellt er den Antrag erst nach Ablauf der Frist. Trotz unverschuldeter Verzögerung muss er Gebühren zahlen, da die Frist nicht verlängert wird.
Fallbeispiel 2: Eine Frau erbt ein Grundstück und reicht rechtzeitig den Berichtigungsantrag ein. Obwohl der Erbschein noch nicht vollzugsreif ist, wird die Gebühr erlassen, da der Antrag innerhalb der Frist gestellt wurde.
Fallbeispiel 3: Ein Paar erbt gemeinsam ein Grundstück. Einer der Erben stellt den Antrag rechtzeitig, während der andere die Frist verpasst. Nur der rechtzeitig gestellte Antrag führt zur Gebührenbefreiung; der verspätete Antrag zieht Gebühren nach sich.
Handlungsanweisung
Als Erbe eines Grundstücks ist es entscheidend, den Grundbuchberichtigungsantrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall zu stellen, um Kosten zu vermeiden. Selbst bei unverschuldeten Verzögerungen muss die Frist eingehalten werden, um von der Gebührenbefreiung zu profitieren.
Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
Christian Keßler
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