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Aktuelle Entwicklungen zur 60-Tage-Regelung im deutschen Steuerrecht

Die 60-Tage-Regelung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuerrechts. Sie besagt, dass Arbeitnehmer, die für einen begrenzten Zeitraum im Ausland tätig sind, unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuerpflicht in Deutschland befreit werden können. Dies kann für Arbeitnehmer von großer Bedeutung sein, die vorübergehend im Ausland arbeiten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit die 60-Tage-Regelung greift, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Der Arbeitnehmer muss für nicht mehr als 60 Tage im Kalenderjahr im Ausland tätig sein.
2. Der Arbeitslohn für diese Tätigkeit im Ausland darf die Grenze von 10.000 Euro nicht übersteigen.
3. Der Arbeitnehmer muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Wie wird die 60-Tage-Regelung in der Praxis umgesetzt?

In der Praxis kann die Anwendung der 60-Tage-Regelung durchaus komplex sein. Drei Beispiele sollen die Anwendung verdeutlichen:

Beispiel 1: 

Herr Schmidt ist als Vertriebsmitarbeiter für sein deutsches Unternehmen 45 Tage im Jahr in Österreich tätig. Da er die Voraussetzungen der 60-Tage-Regelung erfüllt (maximal 60 Tage im Ausland, Arbeitslohn unter 10.000 Euro), muss er den in Österreich erzielten Arbeitslohn nicht in Deutschland versteuern. Er kann die Regelung in Anspruch nehmen.

Beispiel 2:

Frau Müller arbeitet als Projektmanagerin für ein deutsches Unternehmen. Im laufenden Jahr war sie bereits 55 Tage in der Schweiz tätig. Nun plant sie, weitere 20 Tage in der Schweiz zu arbeiten. Da sie dann insgesamt 75 Tage im Ausland tätig wäre, überschreitet sie die 60-Tage-Grenze. Folglich kann sie die Regelung für die gesamte Auslandstätigkeit nicht in Anspruch nehmen und muss den Arbeitslohn in der Schweiz in Deutschland versteuern.

Beispiel 3: 

Herr Weber ist als Vertriebsmitarbeiter für sein deutsches Unternehmen 58 Tage im Jahr in den Niederlanden tätig. Sein Arbeitslohn für diese Tätigkeit beträgt 12.000 Euro. Da der Arbeitslohn die Grenze von 10.000 Euro übersteigt, kann Herr Weber die 60-Tage-Regelung nicht in Anspruch nehmen. Er muss den gesamten Arbeitslohn in den Niederlanden in Deutschland versteuern.

Wie hat sich die Rechtsprechung zur 60-Tage-Regelung entwickelt?

In einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Az. 12 K 623/22 vom 23.11.2022) wurde die 60-Tage-Regelung näher beleuchtet. Das Gericht entschied, dass für die Berechnung der 60 Tage auch Wochenenden und Feiertage mitzuzählen sind, an denen der Arbeitnehmer im Ausland tätig war.

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten. Denn durch die Einbeziehung von Wochenenden und Feiertagen kann die 60-Tage-Grenze schnell überschritten werden, ohne dass der Arbeitnehmer tatsächlich 60 volle Arbeitstage im Ausland tätig war.

Wie sollten Arbeitnehmer nun vorgehen?

Arbeitnehmer, die regelmäßig im Ausland tätig sind, sollten ihre Auslandseinsätze genau dokumentieren. Dabei ist es wichtig, nicht nur die tatsächlichen Arbeitstage, sondern auch Wochenenden und Feiertage zu erfassen. Nur so lässt sich sicher feststellen, ob die 60-Tage-Grenze eingehalten wird.

Zudem sollten Arbeitnehmer prüfen, ob ihr Arbeitslohn für die Auslandstätigkeit die Grenze von 10.000 Euro übersteigt. Ist dies der Fall, können sie die 60-Tage-Regelung nicht in Anspruch nehmen.

Sollte sich herausstellen, dass die Voraussetzungen für die 60-Tage-Regelung nicht erfüllt sind, müssen Arbeitnehmer den Arbeitslohn für die Auslandstätigkeit in Deutschland versteuern. In diesem Fall ist es ratsam, sich steuerlich beraten zu lassen, um Steuern zu sparen.

Fazit

Die 60-Tage-Regelung im deutschen Steuerrecht ist ein wichtiges Instrument für Arbeitnehmer, die vorübergehend im Ausland tätig sind. Allerdings zeigt das aktuelle Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, dass die Anwendung der Regelung in der Praxis durchaus komplex sein kann.

Arbeitnehmer, die regelmäßig im Ausland arbeiten, sollten ihre Auslandseinsätze genau dokumentieren und prüfen, ob die Voraussetzungen für die 60-Tage-Regelung erfüllt sind. Nur so können sie sicherstellen, dass sie die Regelung korrekt anwenden und Steuern sparen können.

 

Weitere Verfahren sind beim Finanzgericht Baden-Württemberg anhängig.

 


Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht / (Zertifizierter) Testamentsvollstrecker (AGT)

Christian Keßler
(Diese Informationen erfolgen nicht im Rahmen eines konkreten Vertragsverhältnisses. Der Verfasser übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.)

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Veröffentlichung

Di, 16. April 2024

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