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Adhäsionsverfahren: Ihr Recht auf Schadensersatz im Strafprozess

Als Opfer einer Straftat stehen Ihnen nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Ansprüche zu. Das Adhäsionsverfahren ist ein effektives Instrument, das es Ihnen ermöglicht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche direkt im Rahmen des Strafverfahrens geltend zu machen. Dieses Verfahren ist in den §§ 403-406c der Strafprozessordnung (StPO) verankert und bietet eine prozessökonomische Lösung, die in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat.

Wer ist antragsberechtigt? Das Adhäsionsverfahren steht dem unmittelbar durch die Straftat Verletzten zu. Auch Erben und mittelbar Verletzte können Ansprüche geltend machen, sofern sie aus der Straftat resultieren. Versicherer oder Sozialversicherungsträger sind hingegen von der Antragsstellung ausgeschlossen.

Wann sollten Sie den Antrag stellen? Es ist ratsam, Ihren Adhäsionsantrag frühzeitig im Strafverfahren zu stellen. Die formelle Wirksamkeit tritt ein, sobald der Antrag beim Gericht eingeht. Beachten Sie, dass der Antrag spätestens bis zum Beginn der Schlussvorträge in der Hauptverhandlung gestellt sein muss.

Die Vorteile für Sie als Verletzten Das Adhäsionsverfahren bietet zahlreiche Vorteile:

  • Reduzierung der Vernehmungen: Die Anzahl der notwendigen Vernehmungen kann reduziert werden, was auch die Konfrontation mit dem Täter verringert.

  • Schneller vollstreckbarer Titel: Sie erhalten zügig einen vollstreckbaren Titel für Ihre Ansprüche.

  • Kein Gerichtskostenvorschuss: Im Gegensatz zum Zivilprozess müssen Sie keinen Vorschuss für Gerichtskosten leisten.

  • Amtsermittlungsgrundsatz: Das Gericht ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen, was Ihnen als Verletztem zugutekommt.

  • Bessere Beweismöglichkeiten: Insbesondere in "Aussage gegen Aussage"-Konstellationen stehen Ihnen bessere Beweismöglichkeiten zur Verfügung.

  • Förderung der Vergleichsbereitschaft: Das Verfahren kann die Bereitschaft des Angeklagten zu einem Vergleich fördern.

Fazit Das Adhäsionsverfahren ist ein mächtiges Werkzeug, das Ihnen als Opfer einer Straftat zur Seite steht. Es ermöglicht Ihnen, Ihre zivilrechtlichen Ansprüche effizient und ohne die Notwendigkeit eines separaten Zivilprozesses durchzusetzen. Als Ihr Anwalt im Strafrecht bin ich darauf spezialisiert, Sie in diesem Verfahren zu unterstützen und Ihre Rechte durchzusetzen.

Kontaktieren Sie mich für eine umfassende Beratung Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und Ihre Ansprüche im Rahmen des Adhäsionsverfahrens geltend machen möchten, stehe ich Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie mich für eine umfassende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 09. November 2023

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