Anpassung der Mindeststrafen bei Kinderpornografie – Ein Überblick
Bundesjustizminister Marco Buschmann plant Änderungen
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine signifikante Änderung im Bereich der Kinderpornografie vorsieht. Ziel ist es, die Mindeststrafen für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte zu reduzieren. Aktuell liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr Freiheitsstrafe, die auf drei bis sechs Monate gesenkt werden soll. Die maximale Strafhöhe bleibt jedoch unverändert.
Hintergrund der geplanten Änderung
Die Strafverschärfung aus dem Jahr 2021 wird von Buschmann als über das Ziel hinausgehend betrachtet. Ein Beispiel, das der Bundesjustizminister anführt, ist der Fall einer Mutter, die kinderpornografisches Material in einem Klassenchat entdeckt und es weiterleitet, um andere Eltern zu warnen. Nach der aktuellen Gesetzeslage würde sie mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden. Dies wird als ungerecht angesehen, da auch Personen bestraft werden könnten, die eigentlich die Verbreitung solchen Materials verhindern wollen.
Konkrete Änderungsvorschläge
Der Entwurf sieht vor, die Mindeststrafen in § 184b Abs. 1 Satz 1 StGB von einem Jahr auf sechs Monate und in Abs. 3 von einem Jahr auf drei Monate zu senken. Dadurch sollen Staatsanwaltschaften und Gerichte wieder die Möglichkeit erhalten, in bestimmten Fällen Strafverfahren einzustellen oder nur Geldstrafen auszusprechen. Auch die Einstellung von Verfahren nach den §§ 153 und 153a StPO oder die Erledigung durch Strafbefehl nach den §§ 407 ff. StPO soll wieder möglich sein, wenn die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.
Beibehaltung der maximalen Strafhöhe
Die maximale Strafhöhe von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe soll weiterhin gelten. Dies dient dazu, Personen, die Kinder sexuell missbrauchen, sich an entsprechenden Darstellungen ergötzen oder Bilder aus Gewinnstreben verbreiten, weiterhin hart zu bestrafen.
Meinungsbildung und Stellungnahme
Länder und Verbände haben nun die Möglichkeit, zu dieser geplanten Neuregelung Stellung zu nehmen. Dieser Prozess ist ein wichtiger Schritt in der Gesetzgebung und ermöglicht eine breite Diskussion über die vorgeschlagenen Änderungen.
Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Christian Keßler
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