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Gefährliche Körperverletzung durch K.O.-Tropfen - Was Sie wissen müssen

Was ist eine gefährliche Körperverletzung? 

Eine gefährliche Körperverletzung ist eine besonders schwere Form der Körperverletzung, die im Strafgesetzbuch (StGB) in § 224 geregelt ist. Dazu gehört beispielsweise das Beibringen von giftigen oder betäubenden Stoffen, um die Gesundheit des Opfers zu schädigen.

Wann liegt eine gefährliche Körperverletzung durch K.O.-Tropfen vor? 

Das Landgericht Augsburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Einsatz von sogenannten K.O.-Tropfen zur Ausschaltung des Widerstands des Opfers gegen sexuelle Handlungen nicht nur eine besonders schwere Vergewaltigung, sondern auch eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StGB darstellt.

Konkret ging es um den Wirkstoff Oxazepam, der aus der Gruppe der Benzodiazepine stammt. Dieser Stoff kann in hoher Dosis zu Bewusstlosigkeit, Erbrechen und sogar Erstickungsgefahr führen. Da das Opfer die Substanz unwissentlich in einem Getränk verabreicht bekam, lag laut Gericht eine hinterlistige Vorgehensweise vor, die den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllte.

Wie werden solche Fälle strafrechtlich eingeordnet? 

Das Gericht sah neben der gefährlichen Körperverletzung auch den Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB (hinterlistiger Überfall) sowie Nr. 2 (Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs) als erfüllt an. Allerdings tritt die Variante des gefährlichen Werkzeugs wegen Spezialität hinter das Beibringen von Giften oder betäubenden Mitteln zurück.

Insgesamt drohen dem Täter bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Die konkrete Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, wie etwa der Schwere der Verletzungen, der Motivation des Täters und seiner persönlichen Situation.

Wie können Sie sich schützen? 

Um sich vor solchen Straftaten zu schützen, ist es wichtig, wachsam zu sein und Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Außerdem sollte man misstrauisch sein, wenn einem ein Getränk angeboten wird, dessen Herkunft oder Inhalt unklar ist.

Wird man Opfer einer solchen Straftat, ist es ratsam, umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dort können Beweise wie Blut- oder Urinproben gesichert werden, um die Tat nachzuweisen. Zudem kann man sich anwaltlichen Beistand suchen, um die eigenen Rechte als Geschädigter zu wahren.

Drei Beispiele zur Anwendung der Gesetze

  1. In einem Fall aus Augsburg wurde einem Opfer heimlich K.O.-Tropfen in ein Getränk gemischt, um es anschließend sexuell zu missbrauchen. Laut Gericht erfüllte dies den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB, da der verabreichte Wirkstoff Oxazepam in hoher Dosis zu Bewusstlosigkeit und Erstickungsgefahr führen kann.

  2. In einem anderen Fall wurde einem Opfer ebenfalls heimlich eine Substanz in ein Getränk gemischt, um es anschließend auszurauben. Auch hier sah das Gericht den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB als erfüllt an, da die verabreichte Substanz die Gesundheit des Opfers schädigen konnte.

  3. In einem dritten Fall wurde einem Opfer Ghb, ein sogenanntes Liquid Ecstasy, in ein Getränk gemischt, um es sexuell zu missbrauchen. Auch hier lag laut Gericht eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB vor, da Ghb in hoher Dosis zu Bewusstlosigkeit und Atemstillstand führen kann.

Fazit 

Das Urteil des Landgerichts Augsburg zeigt, dass der Einsatz von K.O.-Tropfen auch als gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB gewertet werden kann. Entscheidend sind dabei die Wirkung und Dosierung der verabreichten Substanz, die geeignet sein müssen, die Gesundheit des Opfers zu schädigen.

Sie sollten daher wachsam sein, wenn ihnen Getränke angeboten werden, deren Herkunft oder Inhalt unklar ist. Im Falle einer Straftat ist es wichtig, umgehend Anzeige zu erstatten und sich anwaltlichen Beistand zu holen, um die eigenen Rechte zu wahren.

 

Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Christian Keßler
(Diese Informationen erfolgen nicht im Rahmen eines konkreten Vertragsverhältnisses. Der Verfasser übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.)

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Veröffentlichung

Mi, 24. April 2024

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