Beschuhter Fuß als gefährliches Werkzeug: Was das Urteil des Bundesgerichtshofs bedeutet
Einleitung
Als Rechtsanwalt möchte ich Ihnen in diesem Blogbeitrag das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema "beschuhter Fuß als gefährliches Werkzeug" erklären. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Strafbarkeit von Körperverletzungen mit Schuhen. Lassen Sie uns gemeinsam die wichtigsten Aspekte betrachten und verstehen, wie die Gesetze in der Praxis angewendet werden.
Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 25.01.2023 (Az. 6 StR 298/22) entschieden, dass ein Turnschuh als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Körperverletzung mit gefährlichen Werkzeugen) angesehen werden kann. Dies ist der Fall, wenn der Täter damit dem Opfer schwungvoll und mit Anlauf wuchtig ins Gesicht tritt, sodass das Opfer zu Boden fällt und kurzzeitig bewusstlos wird.
Warum ist dieses Urteil wichtig?
Das Urteil des BGH ist wichtig, da es die Rechtsprechung zu diesem Thema weiterentwickelt und konkretisiert. Bisher galt, dass ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit regelmäßig ein gefährliches Werkzeug darstellt, wenn damit gegen den Kopf getreten wird. Nun hat der BGH klargestellt, dass selbst Turnschuhe, die als weniger stabil gelten, unter bestimmten Umständen als gefährliches Werkzeug eingestuft werden können.
Wie wird das Urteil in der Praxis umgesetzt?
Zur Veranschaulichung möchte ich Ihnen drei Beispiele geben, wie das Urteil in der Praxis angewendet werden kann:
Beispiel: Ein Täter tritt einem Opfer mit Straßenschuhen wuchtig ins Gesicht. Hier liegt nach ständiger Rechtsprechung des BGH ein gefährliches Werkzeug vor, da Straßenschuhe regelmäßig als solche anzusehen sind, wenn damit gegen den Kopf getreten wird.
Beispiel: Ein Täter tritt einem Opfer mit Turnschuhen wuchtig und mit Anlauf ins Gesicht, sodass das Opfer zu Boden fällt und kurzzeitig bewusstlos wird. Auch in diesem Fall liegt nach dem aktuellen Urteil des BGH ein gefährliches Werkzeug vor, da die Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Heftigkeit des Tritts, eine solche Einstufung rechtfertigen.
Beispiel: Ein Täter tritt einem Opfer lediglich leicht mit seinem Turnschuh gegen den Oberkörper. Hier würde der BGH wohl keinen Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs annehmen, da die Intensität des Tritts nicht ausreicht, um den Turnschuh als solches einzustufen.
Welche Konsequenzen hat das Urteil?
Das Urteil des BGH hat zur Folge, dass Täter, die mit Schuhen, auch Turnschuhen, wuchtig und mit Anlauf gegen den Kopf des Opfers treten, mit einer härteren Bestrafung rechnen müssen. Denn der Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB führt zu einer Erhöhung des Strafrahmens von Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
Wie kann man sich vor solchen Taten schützen?
Um sich vor solchen Taten zu schützen, empfehle ich Folgendes:
Meiden Sie Konflikte, bei denen Gewalt drohen könnte.
Verlassen Sie bei Bedrohung umgehend die Situation und suchen Sie Hilfe.
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.
Holen Sie sich rechtlichen Beistand, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Fazit
Das Urteil des BGH zeigt, dass auch Turnschuhe unter bestimmten Umständen als gefährliches Werkzeug eingestuft werden können. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Strafbarkeit von Körperverletzungen. Rechtsuchende sollten die Entwicklungen in der Rechtsprechung genau im Blick behalten, um ihre Rechte bestmöglich zu schützen.
Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Christian Keßler
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