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Durchsuchung einer Wohnung - Wann ist sie verhältnismäßig? I

Verhältnismäßigkeit von Durchsuchungen zur Ermittlung von Einkommensverhältnissen: Einblick in die jüngste Rechtsprechung

Die Durchführung einer Wohnungsdurchsuchung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte des Einzelnen, insbesondere in das Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 des Grundgesetzes. Eine solche Maßnahme muss daher strengen rechtlichen Prüfungen standhalten. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. November 2023 bietet wichtige Erkenntnisse zur Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen, insbesondere wenn es um die Ermittlung von Einkommensverhältnissen geht. Was bedeutet das für Rechtssuchende und wie können sie sich in ähnlichen Situationen verhalten?

Was sagt das Gesetz über die Durchführung von Durchsuchungen?

Nach § 102 der Strafprozessordnung (StPO) dürfen Durchsuchungen bei Verdächtigen durchgeführt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Maßnahmen sind darauf ausgelegt, Beweismittel zu sichern. Im hier diskutierten Fall ging es speziell darum, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines Beschuldigten zur Festlegung der Tagessatzhöhe bei einer möglichen Geldstrafe zu ermitteln.

Warum war die Durchsuchung im vorliegenden Fall unverhältnismäßig?

Das BVerfG urteilte, dass die Durchsuchung des Beschwerdeführers unverhältnismäßig war. Zwar sind solche Maßnahmen rechtlich nicht grundsätzlich unzulässig, wenn es um die Ermittlung von Einkommensverhältnissen geht. Allerdings hätten im vorliegenden Fall mildere Mittel eingesetzt werden können, wie zum Beispiel:

 

  1. Befragung des Beschuldigten über seinen Verteidiger: Der Beschwerdeführer hätte über seinen Anwalt zu seinen finanziellen Verhältnissen befragt werden können. Es gab keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte solche Informationen verweigern würde.
     

  2. Anfrage bei der Besoldungsstelle: Als verbeamteter Lehrer wäre es ein leichtes gewesen, über die Besoldungsstelle Auskunft zu seinen Einkommensverhältnissen zu erhalten.

     

  3. BaFin-Abfrage: Weiterhin hätte eine Anfrage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestellt werden können, um Informationen über Konten und Depots des Beschwerdeführers zu erhalten.

 

Diese Optionen hätten ausreichend Informationen liefern können, ohne das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung zu beeinträchtigen.

Wie sollten Betroffene in ähnlichen Fällen vorgehen?

1. Rechtzeitige Kommunikation: Betroffene sollten aktiv mit ihren Verteidigern zusammenarbeiten und bereit sein, notwendige Informationen über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse bereitzustellen, um invasive Maßnahmen wie Durchsuchungen zu vermeiden.

2. Rechtsmittel einlegen: Gegen Durchsuchungsanordnungen kann und sollte in vielen Fällen Rechtsmittel eingelegt werden, besonders wenn mildere Mittel zur Informationsgewinnung nicht ausgeschöpft wurden.

3. Kenntnis der eigenen Rechte: Betroffene sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und diese aktiv einfordern, insbesondere das Recht auf eine angemessene und verhältnismäßige Behandlung im Ermittlungsverfahren.

Fazit

Dieser Fall zeigt deutlich, dass die Gerichte strenge Maßstäbe an die Verhältnismäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen anlegen, insbesondere wenn es um Eingriffe in die Privatsphäre wie Wohnungsdurchsuchungen geht. Rechtssuchende sollten sich dieser Rechte bewusst sein und aktiv dafür sorgen, dass diese gewahrt bleiben. Bei Unsicherheiten oder Fragen zur eigenen Situation empfiehlt sich stets die Konsultation eines qualifizierten Rechtsanwalts.

 

 

Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Christian Keßler
(Diese Informationen erfolgen nicht im Rahmen eines konkreten Vertragsverhältnisses. Der Verfasser übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.)

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Veröffentlichung

Mi, 08. Mai 2024

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