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Änderungen im Jahressteuergesetz 2024

Das Jahressteuergesetz 2024: Was ändert sich und wie profitieren Sie davon?


 

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche Änderungen und Neuerungen im deutschen Steuerrecht mit sich. Es ist eine Mischung aus technischen Anpassungen und steuerlichen Verbesserungen für Bürger und Unternehmen. Hier erkläre ich die wichtigsten Änderungen Schritt für Schritt und gebe Ihnen praktische Tipps.


 

1. Wie wird das Wohnen in Deutschland steuerlich gefördert?


 

Ab 2024 wird die sogenannte Wohngemeinnützigkeit eingeführt. Vermieter, die dauerhaft vergünstigten Wohnraum anbieten, können künftig steuerliche Vorteile genießen. Ziel ist es, bezahlbares Wohnen zu fördern und damit eine der großen gesellschaftlichen Herausforderungen anzugehen.


 

Tipp: Wenn Sie Vermieter sind, prüfen Sie, ob Ihre Mietverhältnisse unter die neuen Regelungen fallen. Bei Fragen zur Anmeldung als „gemeinnütziger Vermieter“ wenden Sie sich an Ihr Finanzamt.


 

2. Was ändert sich bei den Kinderbetreuungskosten?


 

Die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird deutlich verbessert. Ab 2024 können Eltern 80 % der Betreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen, bisher waren es nur zwei Drittel. Der Höchstbetrag pro Kind steigt von 4.000 Euro auf 4.800 Euro.


 

Beispiel: Eine Familie zahlt 6.000 Euro im Jahr für die Betreuung ihres Kindes in einer Kita. Ab 2024 können sie 4.800 Euro steuerlich absetzen – 800 Euro mehr als zuvor.


 

Tipp: Bewahren Sie alle Belege für Kinderbetreuungskosten sorgfältig auf und reichen Sie diese bei Ihrer Steuererklärung ein.


 

3. Warum ist bei Unterhaltsaufwendungen künftig eine Banküberweisung Pflicht?


 

Ab 2024 sind Unterhaltsaufwendungen nur noch dann steuerlich absetzbar, wenn sie per Banküberweisung erfolgen. Bargeldzahlungen werden nicht mehr anerkannt (§ 33a Abs. 1 EStG). Ausnahmen gelten nur in besonderen Fällen, etwa bei Zahlungen in Kriegsgebieten.


 

Tipp: Achten Sie bei Unterhaltszahlungen darauf, stets eine Überweisung zu tätigen. Halten Sie Kontoauszüge bereit, um die Zahlung nachzuweisen.


 

4. Was ändert sich bei der Erbschaftssteuer?


 

Der Erbfallkostenpauschbetrag steigt von bisher 10.300 Euro auf 15.000 Euro. Diese Änderung berücksichtigt die gestiegenen Kosten für Nachlassregelungen und entlastet Erben.


 

Beispiel: Ein Erbe mit Nachlasskosten von 15.000 Euro konnte bisher nur 10.300 Euro absetzen. Ab 2024 ist der volle Betrag steuerlich anrechenbar.


 

Tipp: Planen Sie Nachlassregelungen frühzeitig und berücksichtigen Sie den neuen Pauschbetrag in Ihrer Finanzplanung.


 

5. Welche Änderungen gibt es bei der Gewerbesteuer?


 

Die bisherige pauschale Kürzung für betriebliche Grundstücke (1,2 % des Einheitswertes) entfällt. Stattdessen wird die Kürzung auf Basis der tatsächlich erfassten Grundsteuer berechnet. Diese Änderung trägt der neuen Grundsteuerreform Rechnung.


 

Tipp: Unternehmen sollten ihre Steuerplanung anpassen und die neuen Berechnungsgrundlagen in Zusammenarbeit mit ihrem Steuerberater prüfen.


 

6. Wie können Steuerpflichtige den gemeinen Wert ihrer Grundstücke nachweisen?


 

Wenn der festgestellte Grundsteuerwert mehr als 40 % über dem tatsächlichen Marktwert liegt, können Steuerpflichtige ab 2024 einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen. Dies wurde gesetzlich verankert, um gerechtere Bewertungen zu ermöglichen.


 

Beispiel: Ein Grundstück wird auf 400.000 Euro geschätzt, hat aber einen tatsächlichen Marktwert von 280.000 Euro. In solchen Fällen ist ein Korrekturantrag möglich.


 

Tipp: Lassen Sie Ihr Grundstück bei einem Sachverständigen bewerten, wenn Sie von der neuen Regelung profitieren möchten.


 

7. Was ändert sich bei Bildungsleistungen?


 

Die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen wurde präzisiert. Leistungen von privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen bleiben steuerfrei, sofern sie unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen. Privatlehrer, die Schul- und Hochschulunterricht erteilen, profitieren ebenfalls von der Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 21 UStG).


 

Tipp: Lehrer und Bildungseinrichtungen sollten ihre Leistungen genau prüfen und die neuen Regelungen anwenden.


 

8. Wie wird der Behinderten-Pauschbetrag angepasst?


 

Ab 2026 erfolgt die Beantragung des Behinderten-Pauschbetrags nur noch elektronisch. Die zuständigen Stellen müssen die Daten direkt an die Finanzbehörden übermitteln. Bisherige Bescheinigungen in Papierform bleiben gültig, solange sie nicht geändert werden.


 

Tipp: Beantragen Sie rechtzeitig alle notwendigen Bescheinigungen, um einen reibungslosen Übergang zur neuen Regelung zu gewährleisten.


 

9. Was passiert mit Mobilitätsbudgets?


 

Die Möglichkeit zur pauschalen Besteuerung von Mobilitätsbudgets entfällt. Unternehmen können solche Budgets künftig nicht mehr steuerbegünstigt anbieten.


 

Tipp: Arbeitgeber sollten alternative steuerlich geförderte Leistungen wie Jobtickets in Betracht ziehen.


 

10. Wie wird die Verlustverrechnung vereinfacht?


 

Die bisherige Beschränkung bei der Verlustverrechnung für Einkünfte aus bestimmten Optionen wurde aufgehoben. Steuerpflichtige haben dadurch mehr Flexibilität bei der Nutzung ihrer Verluste.


 

Beispiel: Ein Anleger erleidet Verluste aus Optionen und Gewinne aus Aktienverkäufen. Ab 2024 können diese einfacher miteinander verrechnet werden.


 

Tipp: Nutzen Sie diese Änderung für eine optimierte Verluststrategie bei Ihrer Steuerplanung.


 

Handlungsanweisungen


 

  1. Prüfen Sie Ihre Steuerunterlagen: Aktualisieren Sie diese, insbesondere wenn Sie von den neuen Pauschbeträgen oder Kinderbetreuungskosten profitieren.

  2. Konsultieren Sie Ihren Steuerberater: Besonders bei komplexen Regelungen wie der Wohngemeinnützigkeit oder der Grundsteuerbewertung ist professionelle Beratung sinnvoll.

  3. Reichen Sie Nachweise rechtzeitig ein: Halten Sie relevante Belege, wie Kontoauszüge oder Versteuerungsnachweise, immer griffbereit.

  4. Planen Sie langfristig: Nutzen Sie die Übergangszeit bis 2026 für die Umstellung auf elektronische Anträge.


 

Fazit


 

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche Vorteile für Steuerpflichtige, erfordert jedoch auch Anpassungen in der Steuerplanung. Nutzen Sie die neuen Regelungen frühzeitig, um Steuervorteile zu sichern und mögliche Nachteile zu vermeiden.


Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht / (Zertifizierter) Testamentsvollstrecker (AGT)

Christian Keßler
(Diese Informationen erfolgen nicht im Rahmen eines konkreten Vertragsverhältnisses. Der Verfasser übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sa, 30. November 2024

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