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Familienrecht: Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 31. März 2023 (Az.: 5 UF 102/22) zum Thema Verschweigen von minderjährigen Kindern als Eheaufhebungsgrund

In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 31. März 2023 (5 UF 102/22) geht es um die Aufhebung einer Ehe aufgrund des Verschweigens von Kindern. Der Antragsteller, ein in Deutschland geborener Mann, hatte über das Internet eine Frau aus den Philippinen kennengelernt und im August 2018 in Hongkong geheiratet. Die Frau hatte zwei Kinder aus früheren Beziehungen, wovon eines bei Eheschließung noch minderjährig war.  

 

Das Gericht stellte fest, dass das Verschweigen von Kindern im Rahmen einer Eheschließung -jedenfalls wenn diese noch minderjährig sind- grundsätzlich einen gewichtigen Umstand darstellt, der gemäß § 1314 Absatz 2 Nr. 3 BGB zur Aufhebung der Ehe führen kann.

Allerdings konnte das Gericht im vorliegenden Fall bereits nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass die Frau den Mann arglistig getäuscht hatte. Beide Beteiligten hatten unterschiedliche Darstellungen davon, ob die Antragstellerin vor der Eheschließung von ihren beiden Kindern erzählt hatte. Darüber hinaus ließ sich vorliegend ebenfalls nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass die Kenntnis von den beiden Kindern den Antragsteller von der Eingehung der Ehe mit der Antragsgegnerin tatsächlich abgehalten hätte.

Das Oberlandesgericht wies den Antrag auf Aufhebung der Ehe im vorliegenden Fall daher ab.

 

Die Entscheidung des Gerichts zeigt, auch wenn im vorliegenden Fall der Nachweis der Voraussetzungen für die Aufhebung der Ehe gemäß § 1314 Absatz 2 Nr. 3 BGB nicht gelungen ist, dass das Verschweigen insbesondere von minderjährigen Kindern bei der Eheschließung rechtliche Konsequenzen haben kann. Mithin kann ein solches Verschweigen ein Aufhebungsgrund für die Ehe sein.

Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung von Offenheit und Ehrlichkeit in Beziehungen und die möglichen rechtlichen Folgen, wenn diese Grundsätze nicht eingehalten werden.

 

 

Vincent Linke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

 

[Die vorstehenden Ausführungen erfolgen nicht im Rahmen eines konkreten Vertragsverhältnisses, stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar und können eine Rechtsberatung auch nicht ersetzen. Der obige Text dient lediglich der Information und kann jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert oder gelöscht werden.

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Weitere Informationen

Veröffentlichung

So, 18. Juni 2023

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